Planungsbüro & Energieberatung

Claudia Wendland
Dipl. Ing. (Univ.) Fachrichtung Architektur / Energieberaterin (BAFA)

Hintergründe / Gesetzliche Forderungen

Die grundlegenden Bestimmungen zur Energieeinsparung und zur Begrenzung des Energiebedarfs bei Gebäuden enthält– seit dem 1. Februar 2002 – die "Energieeinsparverordnung" (EnEV).

Die EnEV führte die bis dahin geltende "Wärmeschutzverordnung 95" und die "Heizungsanlagenverordnung" zusammen. Seitdem müssen Energieverluste und -gewinne sowohl der Gebäudehülle als auch der Anlagentechnik zusammen bewertet und bilanziert werden. Die Energieverluste dürfen vorgegebene Grenzwerte nicht überschreiten. Die EnEV wurde im Dezember 2004 erstmals geringfügig novelliert und an ein verändertes Regelwerk angepasst.

Die EnEV enthält Regelungen für die Neuerrichtung und für "neubaugleiche" Sanierungen von Gebäuden, einige Nachrüstverpflichtungen wenn Gebäude baulich verändert werden und einige wenige Nachrüstverpflichtungen für bestehende Gebäude.

Am 27. Juli 2007 wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Teil I Nr. 34 eine grundlegend novellierte EnEV 2007 bekannt gemacht, die am 1. Oktober 2007 in Kraft treten wird.

Zu den neuen Energieausweisen bei bestehenden Gebäuden, die bei bestimmten Gebäuden frühestens ab Juli 2008 zugänglich gemacht werden müssen, finden Sie nachstehend ausführliche Informationen

Energieeinsparverordnung EnEV


Sonstige Grundlangen


Ergänzende Informationen zu rechtlichen Grundlagen

Unsere Leistungen

  • Gebäude-Energieberatung (vor Ort Beratungen)
  • Erstellen von Energieausweisen
    (bedarfsorientiert / verbrauchsorientiert)
  • Gebäude Bestandsaufnahmen
  • Organisation von Blower Door Test und Thermographie

 

Energieberatung

Energieberatung  im Vorfeld einer Sanierung und bei Neubauten sind heute verpflichtend. Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite.